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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mautpflicht, Vignette und Streckenmaut in Österreich.

Brauche ich als Tourist eine Vignette für Österreich?

Ja, wenn Sie auf mautpflichtigen Autobahnen oder Schnellstraßen fahren, benötigen Sie eine gültige Vignette – unabhängig von Ihrer Nationalität. Für kurze Besuche empfiehlt sich die 10-Tages-Vignette. Sie können diese bereits vor der Einreise online kaufen.

Wie lange ist die Digitale Vignette gültig?

Die Gültigkeitsdauer hängt von der gewählten Vignettenart ab: 10-Tages-Vignette (10 aufeinanderfolgende Tage), 2-Monats-Vignette (2 Monate ab Kaufdatum) oder Jahresvignette (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres).

Welche Fahrzeuge sind von der Mautpflicht befreit?

Befreit sind: Fahrzeuge mit Behindertenausweis (nach Antrag bei ASFINAG), Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung) im Einsatz, Militärfahrzeuge im Dienstbetrieb, landwirtschaftliche Fahrzeuge für landwirtschaftliche Zwecke sowie Fahrzeuge auf bestimmten mautfreien Abschnitten.

Was passiert, wenn ich ohne Vignette auf der Autobahn fahre?

Das Fahren ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung. Bei Kontrolle durch die Polizei oder ASFINAG-Kontrollorgane droht eine Ersatzmaut von 120 € (sofort zahlbar) oder eine Verwaltungsstrafe von bis zu 300 €. Ausländische Fahrzeuge können zur Zahlung einer Sicherheitsleistung verpflichtet werden.

Kann ich die Vignette übertragen oder zurückgeben?

Nein. Die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und nicht übertragbar. Eine Rückgabe oder Erstattung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen gelten bei nachgewiesenem Defekt oder Doppelkauf.

Gilt die österreichische Vignette auch in anderen Ländern?

Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf dem österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz. Für andere Länder (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien) benötigen Sie separate Vignetten oder Mautgebühren.

Wie funktioniert die Kontrolle der Digitalen Vignette?

Die Kontrolle erfolgt vollautomatisch durch Kennzeichenlesegeräte an den Mautstellen. Das System gleicht das Kennzeichen mit der Vignettendatenbank ab. Eine manuelle Kontrolle durch Beamte ist ebenfalls möglich – dabei kann der Kaufbeleg verlangt werden.

Brauche ich für den Brenner eine extra Maut?

Ja. Die Brenner Autobahn (A13) ist ein Sondermautabschnitt. Zusätzlich zur Vignette müssen Sie an der Mautstelle eine Streckenmaut bezahlen (PKW einfach: 11,50 €). Diese gilt für die Strecke von Innsbruck bis zum Brennerpass.

Was ist der Unterschied zwischen Vignette und GO-Box?

Die Vignette gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (PKW, Motorräder, leichte Wohnmobile). Die GO-Box ist für Fahrzeuge über 3,5 t (LKW, schwere Wohnmobile) und ermöglicht die kilometerabhängige Abrechnung der Streckenmaut.

Kann ich die Vignette im Voraus kaufen?

Ja. Die Digitale Vignette kann bis zu 18 Tage im Voraus für die 10-Tages-Vignette und bis zu 30 Tage für die 2-Monats-Vignette gekauft werden. Die Jahresvignette ist ab 1. November für das Folgejahr erhältlich.

Was tun bei Verlust des Kaufbelegs?

Der Kaufbeleg kann in der Regel über das Kaufportal (ASFINAG oder Tankstelle) erneut abgerufen werden. Da die Digitale Vignette am Kennzeichen gespeichert ist, ist der Beleg hauptsächlich für die ersten Stunden nach dem Kauf relevant.

Gibt es Rabatte für häufige Nutzer oder Pendler?

Nein. Die ASFINAG bietet keine Rabatte für Vielfahrer oder Pendler. Die Jahresvignette ist für regelmäßige Nutzer die wirtschaftlichste Option. Für LKW-Fahrer gibt es im GO-Box-System keine Rabatte, aber die Emissionsklasse beeinflusst den Tarif.

Notfallkontakte

ASFINAG Hotline:
0800 400 12 400 (kostenlos)

ÖAMTC Pannenhilfe:
120

ARBÖ Pannenhilfe:
123

Notruf:
112